Wird eine Heimbewohnerin trotz Lichtschranke und Bewegungssensoren von den Fahrstuhltüren eingeklemmt, so haftet dafür nicht die Betreiberin des Seniorenheims, wenn der Fahrstuhl in den letzten 25 Jahren unfallfrei betrieben und der Fahrstuhl regelmäßig gewartet wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2016 - I-24 U 144/15)
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2016 - I-24 U 144/15)