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Heimaufsicht: Kreisverwaltungsbehörden dürfen nach derzeitiger Rechtslage vorläufig keine Prüfberichte veröffentlichen (12.01.2012)

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass das Bayerische Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz) zwar eine Verpflichtung des Trägers der jeweiligen Einrichtung begründet, Prüfberichte zu veröffentlichen, die im Rahmen der Qualitätssicherung erstellt wurden....

(Bayerischer VGH, Beschluss vom 09.01.2012 - 12 CE 11.2685 und 12 CE 11.2700)

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