Die Heimaufsicht darf einem Heimträger nicht vorschreiben, dass er Heimbewohner als allgemeine Pflegeleistung (Regelleistung) zum Arzt begleiten lässt. Unabhängig davon zählt der Rahmenvertrag für vollstationäre Pflege für das Land Baden-Württemberg eine Begleitung zum Arzt nicht zu den allgemeinen Pflegeleistungen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.2012 - 6 S 773/11)
(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.2012 - 6 S 773/11)