Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Betreiber von Pflegeheimen und anderen Wohn- und Betreuungseinrichtungen die Preise nicht durch einseitige Erklärung und ohne Zustimmung der Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen dürfen, wenn sich etwa die Betriebskosten ändern. Die Richter gaben damit der Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen eine in Heimverträgen übliche Klausel eines Anbieters statt.
(BGH, Urteil vom 12.05.2016 - III ZR 279/15)
(BGH, Urteil vom 12.05.2016 - III ZR 279/15)