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Betreiber von Pflegeheimen dürfen Preise nicht einseitig und ohne Zustimmung der Bewohner erhöhen (13.06.2016)

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Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Betreiber von Pflegeheimen und anderen Wohn- und Betreuungs­einrichtungen die Preise nicht durch einseitige Erklärung und ohne Zustimmung der Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen dürfen, wenn sich etwa die Betriebskosten ändern. Die Richter gaben damit der Klage des Bundesverbands der Verbraucher­zentralen gegen eine in Heimverträgen übliche Klausel eines Anbieters statt.

(BGH, Urteil vom 12.05.2016 - III ZR 279/15)

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