Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine stationäre Einrichtung nur dann gegen die Landesverbände der Pflegekassen einen Anspruch auf den Abschluss eines Versorgungsvertrages für die vollstationäre Pflege hat, wenn die stationäre Einrichtung auch ein Angebot im Bereich der Tagesgestaltung vorhält.
(LSG Niedersachsen, Urteil vom 17.09.2015 - L 15 P 36/12)
(LSG Niedersachsen, Urteil vom 17.09.2015 - L 15 P 36/12)