Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat entschieden, dass ein Seniorenservice in Losheim-Niederlosheim, in dem zur Zeit neun Personen mit der Pflegestufe 1 oder 2 untergebracht sind, vorläufig - bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren
- weiterbetrieben werden darf. Nach den Ausführungen des Gerichts bestehe kein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Schließung, zumal die...
(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.04.2016 - 2 B 69/16)
(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.04.2016 - 2 B 69/16)