Die Veröffentlichung von Transparenzberichten im Internet ist zulässig, auch wenn diese kritisch wertende Ausführungen zur Qualität von Pflegeleistungen in Pflegeheimen enthalten. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sind verfassungsgemäß. Dies entschied das Sächsische Landessozialgericht.
(Sächsisches LSG, Urteil vom 24.02.2010 - L 1 P 1/10 B ER)
(Sächsisches LSG, Urteil vom 24.02.2010 - L 1 P 1/10 B ER)