Das Sozialgericht Münster hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Veröffentlichung eines so genannten Transparenzberichts über die Ergebnisse der vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) durchgeführten Prüfung der Pflegeleistungen einer Pflegeinrichtung im Internet bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren untersagt.
(SG Münster, Beschluss vom 26.05.2010 - S 6 P 35/10 ER)
(SG Münster, Beschluss vom 26.05.2010 - S 6 P 35/10 ER)