Alten- und Pflegeheime müssen die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Prüfergebnissen über ihre Pflegequalität dulden. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
(LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.06.2010 - L 4 P 3/10 B ER)
(LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.06.2010 - L 4 P 3/10 B ER)