Ein Eilbeschluss des Sozialgerichts Münster, mit dem die Veröffentlichung der Pflegenoten (sog. Transparenzbericht) über ein Alten- und Pflegeheim in Bocholt aus verfassungsrechtlichen Erwägungen bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt worden war, wurde nun vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgehoben.
(LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.11.2010 - 10 P 76/10 B ER)
(LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.11.2010 - 10 P 76/10 B ER)