Ein Pflegeheimbetreiber, der Demenzkranke mit bekannter Weglauftendenz nicht genügend beaufsichtigt, verletzt seine Betreuungspflichten. Dies geht aus einer Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts hervor.
(Thüringer OLG Jena, Urteil vom 23.03.2011 - 2 U 567/10)
(Thüringer OLG Jena, Urteil vom 23.03.2011 - 2 U 567/10)