Das Verwaltungsgericht Kassel hat die vom Land Hessen veranlasste Schließung einer "Wohngemeinschaft" für pflegebedürftige Senioren für rechtmäßig erachtet. Die Wohngemeinschaft ist eher als Heim einzustufen, welches die Anforderungen an das Heimgesetzes nicht ausreichend erfüllt.
(VG Kassel, Beschluss - 5 L 335/11.KS und 3 L 372/11.KS)
(VG Kassel, Beschluss - 5 L 335/11.KS und 3 L 372/11.KS)