Betreiber von Pflegeeinrichtungen müssen die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Prüfergebnissen über ihre Pflegequalität im Internet und in der Einrichtung grundsätzlich dulden. Negative Bewertungen in den Transparentberichten sind wegen des Informationsbedürfnisses der Pflegebedürftigen und ihrer Angehöriger hinzunehmen. Die Veröffentlichung eines negativen Transparenzberichts ist jedoch nur bei einer...
(LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.06.2011 - L 4 P 44/10 B ER)
(LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.06.2011 - L 4 P 44/10 B ER)