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Misshandlungen von Heimbewohnern – Widerruf der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" zulässig (01.09.2011)

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Einem Altenpfleger, der die ihm anvertrauten Heimbewohner mehrfach misshandelt und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, kann die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" widerrufen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.

(VG Stuttgart, Urteil vom 28.08.2011 - 4 K 766/11)

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