Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Untersagung des Betriebs einer "Wohngemeinschaft" für rechtmäßig erklärt, da es sich bei dem Betrieb eher um ein Heim im Sinne des Heimgesetzes handelt. Nach Auffassung des Gerichts fehlt es für die Annahme einer Wohngemeinschaft an der dafür erforderlichen Trennung von Wohnen und Pflege.
(VG Hannover, Urteil vom 21.09.2011 - 11 A 913/10)
(VG Hannover, Urteil vom 21.09.2011 - 11 A 913/10)