Der Betreiber einer Pflegeeinrichtung darf sich nicht per Vertragsklausel das Recht einräumen, die Preise einseitig erhöhen. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden.
(KG Berlin, Beschluss vom 17.05.2013 - 23 U 276/12)
(KG Berlin, Beschluss vom 17.05.2013 - 23 U 276/12)