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Spontananbruch des Ober­schenkel­hals­knochens nicht auszuschließen - Heimbewohnerin hat nach Sturz keinen Anspruch auf Schadensersatz (20.03.2014)

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Erleidet eine sturzgefährdete Heimbewohnerin bei einem begleiteten Toilettengang einen Ober­schenkel­hals­bruch, ist der Heimträger dann nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Sturz die Folge eines Spontananbruchs des Ober­schenkel­hals­knochens war. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund.

(OLG Hamm, Urteil vom 27.01.2014 - 17 U 35/13)

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