Aus der Tatsache, dass in einem Pflegheim ein Unfall eingetreten ist, kann nicht auf eine Pflichtverletzung des Heimbetreibers geschlossen werden. Ob eine Pflichtverletzung des Heimbetreibers vorliegt, kann nur im Rahmen einer sorgfältigen Abwägung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden. Dabei ist dem Heimträger auch ein gewisser Beurteilungsspielraum hinsichtlich der zu treffenden...
(LG Coburg, Urteil vom 24.01.2014 - 22 O 355/13)
(LG Coburg, Urteil vom 24.01.2014 - 22 O 355/13)