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Seniorenheim muss ungeimpftes Pflegepersonal nicht beschäftigen (15.08.2022)

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Das Hessische Landes­arbeits­gericht (LAG) hat in zwei Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz die Anträge von in der Pflege tätigen Klägern abgewiesen. Diese werden von ihrer Arbeitgeberin nicht mehr in deren Seniorenheim eingesetzt. Daher verlangten die Kläger durch Eilanträge, dass sie zunächst weiter beschäftigt werden müssten.

(Hessisches LAG, Urteil vom 11.08.2022 - 5 SaGa 728/22 und 7 SaGa 729/22)

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